Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Auslandsaufenthalt gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG)

Nach § 11 Abs. 10 LABG ist für das Studium moderner Fremdsprachen ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer (das entspricht 90 Tagen) in einem Land, in dem die studierte Sprache als Landessprache gesprochen wird, nachzuweisen. Dieser Nachweis ist an der Bergischen Universität grundsätzlich Voraussetzung für die Zulassung zum Teilstudiengang Englisch in Master of Education-Studiengängen (und kann seit dem Sommersemester 2024 auch nicht mehr als nachträglicher Nachweis in einem Auflagenstudium erbracht werden).

Als Übergang wird jedoch noch folgende Kulanz-Regelung angeboten:
https://soe.uni-wuppertal.de/de/studium/isl-master-of-education/zugangsverfahren-und-einschreibung/zugangsvoraussetzungen-med/sonder-regelung-auslandsaufenthalt-buw-stud-ws24-25/
Demnach können Studierende, die zur genannten Zielgruppe gehören und den Auslandsaufenthalt nicht oder nicht vollständig nachweisen, letztmalig zum Wintersemester 2024/25 einen formlosen Antrag auf Berücksichtigung des Zugangsantrags ohne (vollständigen) Auslandsaufenthalt stellen.

Generelle Hinweise:

Es wird empfohlen, den Auslandsaufenthalt so zu gestalten, dass er einen erkennbaren Bezug zum Studienziel aufweist (z. B. als Studienaufenthalt an einer Universität, als Praktikum mit Fachbezug oder Be­zug zum Studienziel Lehramt oder im Rahmen einer erzieherischen Tätigkeit [z. B. als Au-Pair] oder im Rahmen einer Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung).

Der Mehrwert eines Auslandsaufenthaltes liegt zudem im Bereich der sprachlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten und auch beim Erwerb interkultureller Erfahrungen und Kompetenzen sowie der Entwicklung der individuellen Persönlichkeit.

Es ist empfohlen, den dreimonatigen Auslandsaufenthalt ohne Unterbrechung durchzuführen. Bei einer Kombination der oben genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsauf­enthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.

Es erscheint ratsam, frühzeitig Überlegungen gerade auch zur eigenverantwortlichen Organi­sation des Auslandsaufenthalts anzustellen. Nähere Informationen zu Möglichkeiten, den Auslandsaufenthalt mit Lehrveranstaltungen zu verbinden, sowie Empfehlungen, wie sich diese Vorgabe fachlich sinnvoll gestalten lässt, finden sich:

  • auf der Homepage der Anglistik/Amerikanistik: Studium > Auslandsstudium und Unterseiten
  • auf der Homepage des Optionalbereichs
  • Bitte achten Sie auch auf die Aushänge zu den Informationsveranstaltungen zum Auslands­aufenthalt.

Anträge auf Anerkennung eines Auslandsaufenthaltes gemäß LABG reichen Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der/dem für Sie zuständigen Dozent*in ein. Zur Nachvollziehbarkeit müssen Sie unbedingt sämtliche Nachweise aufbewahren, die Start und Ende sowie Ihre Aufenthaltspanne belegen (Reise-, Übernachtungs-, sowie Aufenthaltsnachweise, Eintrittstickets, etc.).
Das Antragsformular, mit dem Sie die Anerkennung beantragen, finden Sie unter folgendem Link: Antragsformular Auslandsaufenthalt

Die/der für Sie zuständige Dozent/in ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A-H
PD Dr. Edward Göbbel

I-P
Dr. Bettina Hofmann

Q-Z
Dr. Ralf Gießler
(Im WiSe 24-25 wird Herr Gießler durch Herrn Göbbel und Frau Hofmann vertreten)

 

Stand: 08.05.2024

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: