Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, kann bei der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Stelle im Zentralen Prüfungsamt beantragt werden. Die zuständige Mitarbeiterin für den Studiengang Anglistik/Amerikanistik ist Frau Friedrich.

Das Formular, mit dem der Antrag gestellt wird, finden Sie unter folgendem Link: Antragsformular Anrechnungen

Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Bitte nehmen Sie auch die Informationen auf der Seite
Anerkennung von Prüfungsleistungen Anglistik/Amerikanistik
beim Zentralen Prüfungsamt zur Kenntnis.

Anrechnung von im Ausland erworbenen Leistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Auslander erbracht worden sind, kann über das Formular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt" beantragt werden. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise (Record of Credits der ausländischen Hochschule, Syllabi, schriftlich erbrachte Leistungen wie z.B. Essays etc.) beizufügen.

Der Antrag muss zunächst bei Frau Hofmann eingereicht werden. Nach Prüfung der erbrachten Leistungen durch Frau Hofmann, muss das Formular zusätzlich von Herrn Gießler unterschrieben werden. Erst im Anschluss reichen Sie das Formular bei Frau Friedrich der zuständigen Mitarbeiterin für den Studiengang Anglistik/Amerikanistik ein.

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